Mo-Do 09:00-12:00 Uhr und 13:00-17:00 Uhr und Fr 09:00-12:00 Uhr und 13:00-15:00 Uhr (+49) 03601 - 444000

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Präambel / Anwendungsbereich

Die nachstehenden vereinbarten Bedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten ausschließlich für alle über den Onlineshop www.kaminsystem.de zu erbringenden Leistungen aus Verträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen zwischen der Firma Hecht Kaminsystem GmbH, Pfortenteich 9a, 99974 Mühlhausen - nachfolgend als Veräußerer bezeichnet - und deren Kunden.

Der Kunde akzeptiert die Gültigkeit und den Bestand der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB des Veräußerer werden Bestandteil des geschlossenen Vertrages gemäß § 305 Abs. 2 BGB. Sie gelten für die gesamte Vertragsabwicklung, sowohl für die gegenwärtige als auch zukünftige Geschäftsbeziehung.

Anderweitige von dem Kunden verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

II. Vertragsschluss

Zwischen dem Veräußerer und dem Kunden wird ein Fernabsatzvertrag in Form eines Kaufvertrag gemäß §§ 312 b ff.; 355 ff. BGB i.V.m. §§ 433 ff. BGB geschlossen.

1. Die von dem Veräußerer auf dem Webshop www.kaminsystem.de angebotenen Werbemaßnahmen oder Darstellungen der Waren oder etwaige Anpreisungen von Waren stellen ein freibleibendes Angebot (invitatio ad offerendum) dar und sind nicht als ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages zu verstehen.

2. Der Kunde gibt durch Absendung seiner Bestellung ein verbindliches Angebot gemäß § 145 BGB auf den Abschluss eines wirksamen Vertrages mit dem Veräußerer ab.

3. Dem Veräußerer steht es nach den gesetzlichen Grundsätzen der Vertragsfreiheit frei, dass unterbreitete Angebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt gemäß § 147 Abs. 2 BGB. Durch Lieferung der Ware an den Kunden kommt der wirksame Vertrag zustande.

4. Sofern im Rahmen des unter 2. abgegebenen Angebotes keine handelsübliche Menge bestellt worden ist, behält sich der Veräußerer eine Beschränkung vor. In diesem Fall, stellt die Übersendung der Beschränkung ein geändertes neues Angebot gemäß § 150 Abs. 2 BGB dar. Dem Kunden steht insoweit frei die Annahme des abgeänderten Angebotes anzunehmen. In diesem Falle, kommt der Vertrag erst mit Annahmeerklärung des Kunden zu Stande.

III. Zahlung / Verzug / Preisbestandteile

Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Die Umsatzsteuer wird separat ausgewiesen.

Die Preise beinhalten keine Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgabe hat der Kunde zusätzlich zu tragen.

Der Veräußerer liefert gegen Vorkasse, Nachnahme und Paypal. Die Lieferung gegen Rechnung steht grundsätzlich nur gewerblichen Kunden und Unternehmern zu. Es obliegt dem Veräußerer die Lieferung gegen Rechnung anzubieten.

Erfolgt die Lieferung gegen Rechnung, ist diese mit Zugang beim Kunden sofort fällig und zahlbar.

Gemäß § 286 Abs. 3 BGB kommt der Kunde spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung leistet.

Der Veräußerer ist berechtigt nach Eintritt des Verzuges:

gegenüber dem Kunden, der nicht Verbraucher ist, entsprechend der Regelung des § 288 BGB Verzugszinsen in Höhe von 8-Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins der Europäischen Zentralbank auf die Hauptforderung zu erheben.

IV. Lieferbedingungen / Versandkosten

Auf die allgemeinen Lieferbedingen und Bedingungen zu den Versandkosten wird verwiesen.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmt der Veräußerer die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach billigem Ermessen.

Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine im Webshop genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der Verschlechterung oder des Verlustes der Ware geht entsprechend der Regelung des § 447 BGB mit Übergabe der Sache durch den Veräußerer an den Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunden über.

Die Regelung gilt nicht für den Fall des Abschlusses eines Verbrauchsgüterkaufes gemäß §§ 474 Abs. 1, Abs. 2 BGB. In diesem Fall, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder zufälligen Verlustes der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät.

Der Veräußerer wird die Waren gegen die üblichen Transportrisiken auf unsere Kosten versichern. Insoweit wird auf die einzelnen Richtlinien der Transportunternehmen verwiesen.

V. Haftung

Der Veräußerer haftet nicht, gleich aus welchem Grunde, für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, welche durch den Veräußerer, den gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen begangen werden.

Der Veräußerer haftet nicht für Schäden, die nach Art des jeweiligen Auftrags und der Ware und bei normaler Verwendung der Ware typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, wenn die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird.

Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale nach § 444 BGB wegen verschuldensunabhängige Haftung insbesondere wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

VI. Gewährleistung

1. Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Kunde von dem Veräußerer zunächst die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung von mangelfreier Ware verlangen § 439 BGB.

2. Ist der Kunde Unternehmer können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Die Wahl der Mängelbeseitigung erfolgt durch Anzeige in Textform (auch per Fax oder Email) gegenüber dem Kunden.

3. Der Veräußerer kann die vom Kunden gewählte Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

4. Falls die Nacherfüllung fehl schlägt oder die Nacherfüllung dem Kunden unzumutbar ist oder der Veräußerer die Nacherfüllung verweigert, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadenersatz - gleich welcher Art - oder Ersatz der vergeblichen Aufwendungen zu verlangen.

5. Ist der Kunde Unternehmer gilt folgende Erweiterung: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung und Erhalt sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

VII. Eigentumsvorbehalt

Gemäß § 449 Abs. 1 BGB behält sich der Veräußerer das Eigentum an gelieferten beweglichen Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.

VIII. Prorogation / Gerichtsstandvereinbarung

Ist der Kunde eine natürliche Person im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer nach § 14 BGB bestimmt sich der Gerichtsstand nach den allgemeinen Vorschriften der ZPO – hier nach §§ 12 ff. ZPO.

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen gemäß § 38 Abs. 1 ZPO so gilt nach §§ 38, 40 ZPO als ausschließlicher Gerichtsstand aus allen Rechtsstreitigkeiten dieses Vertrages der Geschäftssitz des Veräußerers.

Dies gilt auch dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand nach den Vorschriften der ZPO hat.

IX. Schriftformklausel

Änderungen, Ergänzungen oder inhaltliche Erweiterungen bedürfen zu deren Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

X. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertrages nicht. Die Parteien sind sich darüber einig, dass für den Fall einer unwirksamen Klausel, diese durch eine inhaltlich ihr nahekommende Bestimmung ersetzt wird.

XI. Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur dann geltend machen bzw. ausüben, wenn dieses auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung kann der Kunde nur mit solchen Ansprüchen erklären, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten und von dem Veräußerer anerkannt sind.

XII. Schlussbestimmung / Anwendbares Recht

Es gelangt ausschließlich das Recht (materielles und formelles Recht) der Bundesrepublik Deutschland in seiner jeweils gültigen Fassung zur Anwendung. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf findet keine Anwendung.

Zuletzt angesehen